Wir schützen und stärken Ihre Rechte als Arbeitnehmer!
Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Das deutsche Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst zahlreiche gesetzliche Vorschriften, die die Rechte und Pflichten beider Parteien definieren.
Zu den wichtigsten Aspekten des Arbeitsrechts gehören der Abschluss und die Aufhebung von Arbeitsverträgen, der Kündigungsschutz, die Vergütung, die Arbeitszeit, der Urlaub, die Arbeitssicherheit sowie die betriebliche Mitbestimmung. Auch Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind durch das Arbeitsrecht geregelt.
Vertrauen Sie uns als Rechtsanwälten für Arbeitsrecht in München zur Unterstützung in Ihren arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Kündigung
Abfindung
Aufhebungsvertrag
Arbeitsvertrag
Arbeitszeit & Arbeitsort
Mutterschutz & Elternzeit
Arbeitgeber kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.
Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden in der 1. Instanz vor dem zuständigen Arbeitsgericht geklärt, das bedeutet bei uns konkret das Arbeitsgericht München.
§ 12a ArbGG sieht als Besonderheit und abweichend vom Zivilprozess vor, dass die jeweiligen eigenen Anwaltsgebühren der Streitparteien von der jeweiligen Prozesspartei selbst zu tragen sind, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht.
Die Kosten für den eigenen Anwalt muss man somit in der 1. Instanz selbst tragen, auch dann, wenn man den Prozess gewinnt. Als Anwälte für Arbeitsrecht haben wir diese spezielle Kostentragungspflicht natürlich immer im Blick und beraten und unterstützen Sie entsprechend.
Auch für Rechtstreitigkeiten zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber ist das Arbeitsgericht zuständig. Sogenannte Regelungsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat werden hingegen grundsätzlich in der Einigungsstelle entschieden.