Das Arbeitsrecht und alle Themen rund um die Tätigkeit von Betriebsräten sind der Schwerpunkt meiner Arbeit.
Seit vielen Jahren begleite und unterstütze ich Betriebsräte auch bei komplexen juristischen Fragestellungen wie der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen oder bei Restrukturierungen.
Durch meine langjährige Erfahrung sowohl in gerichtlichen Auseinandersetzungen als auch bei innerbetrieblichen Konflikten bin ich in der Lage, mit meinen Mandanten sichere und zukunftsorientierte Lösungen für die Praxis zu schaffen.
Geboren wurde Aiko Petersen in Kiel. Er studierte Rechtswissenschaften in Würzburg, Lausanne / Schweiz und München. Nach dem ersten Staatsexamen in München absolvierte er sein Referendariat beim Oberlandesgericht München. Es folgte die Promotion im Jugendstrafrecht, welche mit summa cum laude bewertet wurde. Im Jahr 2004 wurde Dr. Petersen als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2011 ist er Fachanwalt für Sozialrecht.
Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Außerdem vertritt Dr. Petersen Betroffene in Kündigungsrechtstreiten und bei Verhandlungen über Abfindungen.
Herr Dr. Petersen vertritt Mandanten auch bei sozialrechtlichen Problemen; hier insbesondere bei Fragen zur allgemeinen Sozialversicherung, zu SGB II (Hartz IV), SGB XII, zur Pflege sowie bei sozialrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen. Die strafrechtliche Tätigkeit ist die Beratung und Verteidigung im allgemeinen Strafrecht und bei Straftaten im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen.
Dr. Aiko Petersen ist Mitbegründer und Partner bei becker | eisele | petersen (ehemals KSPP Rechtsanwälte).
Auf der Suche nach Rechtsberatung im Arbeitsrecht begegnen Sie oftmals vielen Informationsportalen und Kanzleiseiten. Komplexe Beschreibungen und juristischer Sprachgebrauch schrecken dabei häufig ab und stiften Verwirrung anstatt schnell Klarheit zu schaffen.
Eine gezielte Kontaktaufnahme und Prozesskommunikation für Arbeitnehmer gestaltet sich schwierig und bewirkt Unsicherheiten.
Nicht bei uns! – Wir erkennen Ihre persönliche Situation, verstehen Ihr Anliegen und betreuen Sie vom Erstkontakt bis zur Beendigung des Mandates mit voller Transparenz, fachlicher Kompetenz und in einer nachvollziehbaren Sprache.
Um Ihr Anliegen korrekt und schnell prüfen zu können, bitten wir Sie bei Ihrer Anfrage um Mitteilung folgender Punkte:
Unser Team steht Ihnen während unserer Geschäftszeiten jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Sollten Sie Unterstützung im Arbeitsrecht benötigen, kontaktieren Sie uns am besten gleich – oft kann ein Gespräch schon viel verändern. Wir unterstützen Sie gerne kurzfristig.
Üblicherweise erhalten Sie einen Gesprächstermin – je nach individuellem Wunsch persönlich in unserer Kanzlei, telefonisch oder per Videocall – innerhalb eines Werktages.
Wir sprechen umfassend über die Erfolgsaussichten in Ihrer Sache und entwickeln gemeinsam eine Strategie über die bestmögliche weitere Vorgehensweise unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Wir finden immer einen Weg, Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen und beachten dabei natürlich stets Ihre individuelle und persönliche Situation.
Unsere Anwälte und Fachanwälte sind zum Teil mehr als 25 Jahre auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und verfügen daher über einen immensen Erfahrungsschatz, der Ihnen bei der Lösung Ihrer arbeitsrechtlichen Probleme zu Gute kommt.